Tierratgeber
Verbotener Tierhandel - Artenschutz und Kleinanzeigen
Was beim Kauf und Verkauf von exotischen Tieren beachtet werden muss
So mancher Tierliebhaber möchte ganz besonders exotische Tiere sein Eigen nennen und versucht in Kleinanzeigen und Tierbörsen diese seltenen Tiere zu finden und zu kaufen. Viele seltene Tierarten stehen aber berechtigterweise unter internationalem Artenschutz und dürfen nicht ohne besondere Genehmigung legal gehandelt werden. Doch Vorsicht: Auch als Käufer von illegal gehandelten Tierarten können Sie sich strafbar machen! Tierschmuggel sorgt weltweit für einen Rückgang der natürlichen Bestände, die hohe Nachfrage nach exotischen Tieren verschlimmert das Problem noch zusätzlich. Als verantwortungsvoller Anbieter für Kleinanzeigen achtet RP Märkte besonders auf die Einhaltung der Artenschutzgesetze - helfen Sie mit!
- Tierarten nach Anhang A
- Tierarten nach Anhang B
- Käuferschutz
- Elfenbeinverbot
- Palisander
- Antiquitätenregelung
- Einzelfall prüfen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die EG-Artenschutzverordnung schützen vom Aussterben bedrohte Tierarten. Auch Deutschland ist dem so genannten CITES-Abkommen 1976 beigetreten. Die Tiere werden hier in zwei Kategorien eingeteilt: Streng geschützte Tiere nach Anhang A und besonders geschützte Tiere nach Anhang B. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Einfuhr und Vermarktung. In Deutschland gelten zusätzlich noch die FFH-Richtline und die Vogelschutz-Richtline sowie die Bundesartenschutzverordnung.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur lebende Tiere von den Schutzregelungen betroffen sind. Auch tote, präparierte Tiere stehen unter Schutz, genauso wie alle verarbeiteten Erzeugnisse, wie Schmuck, Taschen und so weiter. Die große Ausnahme bilden hier "natürliche Ausscheidungen". Aber Achtung: Blut und Gift sind keine natürlichen Ausscheidungen, hier ist tatsächlich nur Dung gemeint!
Streng geschützte Tierarten nach Anhang A der EG-Verordnung
In diese Kategorie gehören Schildkrötenarten , Schlangenarten wie der Königspython und seltene Vögel. Besonders bei Amphibien und Reptilien wie Echsen und Schlangen boomt der Schwarzmarkt, auch über Kleinanzeigen. Diese Tiere dürfen jedoch nur vermarktet werden, wenn eine CITES-Bescheinigung vorliegt. Sollten Sie streng geschützte Tiere in den Kleinanzeigen von markt.de ohne die Abbildung der erforderlichen CITES-Bescheinigung entdecken, kontaktieren Sie bitte umgehend den markt.de Service über service@markt.de oder über das Kontaktformular.
In der Auflistung finden Sie aktuell nach Anhang A geschützte Schildkrötenarten, Vögel, Schlangenarten und andere Reptilien.
Anhang A - CITES-Bescheinigung erforderlich - Beispiele
Streng Geschützte Tierart (deutsch) |
Wissenschaftlicher Name |
Beispiele Schildkröten | |
Testudo hermanni |
|
Testudo marginata |
|
Testudo graeca |
|
Ägyptische Landschildkröte |
Testudo kleinmanni |
Beispiele Vögel | |
Kongo-Graupapagei | Psittacus erthacus erithacus |
Timneh-Graupapagei | Psittacus erthacus timneh |
Gelbnackenamazone |
Amazona auropalliata |
(Doppel)Gelbkopfamazone | Amazona (ochrocephala) oratrix |
Blaukappenamazone |
Amazona finschi |
Grünwangenamazone |
Amazona viridigenalis |
Prachtamazone |
Amazona pretrei |
Tucumanamazone |
Amazona tucumana |
Kl. Gelbhaubenkakadu / Gelbwangenkakadu |
Cacatua sulphurea |
Goffin’s Kakadu | Cacatua goffiniana |
Molukkenkakadu | Cacatua moluccensis |
Hyazinthara |
Anodorhynchus hyacinthinus |
Kleiner Hyazinthara |
Anodorhynchus leari |
Waldkauz |
Strix aluco |
Uhu |
Bubo bubo |
Schleiereule |
Tyto alba |
Beispiele Schlangen | |
Nördliche Madagaskarboa |
Acrantophis madagascariensis |
Südliche Madagaskarboa |
Acrantophis dumerili |
Südboa |
Boa constrictor occidentalis |
Heller Tigerpython (auch "Indian python", mehr zum Tigerpython hier ) |
Python molurus molurus |
Beispiele Reptilien | |
Fidschi Leguan |
Brachylophus fasciatus |
Nashorn Leguan |
Cyclura cornuta |
Blauer Leguan |
Cyclura lewisi |
Himmelblauer Zwergtaggecko | Lygodactylus williamsi |
Beulenkrokodil |
Crocodylus moreletii |
Beispiele Säugetiere | |
Saguinus/Tamarin/Lisztäffchen |
Saguinus geoffroyi/ Saguinus martinsi/ Saguinus oedipus |
Katta |
Lemur catta |
Weißohr-Seidenäffchen | Callithrix aurita |
Zwergwildschwein | Sus salvanius |
Beispiele Fische | |
Knochenzüngler/Asian Arowana |
Scleropages formosus |
Seepferdchen | Hippocampus spp. |
Quelle: Bundesamt für Naturschutz, Datenbank Wisia , alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität oder Vollständigkeit.

Wenn streng geschützte Tiere zum Verkauf innerhalb Deutschlands angeboten werden sollen, muss eine CITES-Bescheinigung vorliegen. Das Formular muss entsprechend der Infos unten ausgefüllt, von der zuständigen Behörde genehmigt und der Kleinanzeige als Bild lesbar und eindeutig zuordenbar beigefügt werden. Alternativ können Sie die Kopie auch per E-Mail an service@markt.de oder als Fax schicken (089 878068 189). Selbstverständlich behandeln wir sensible Daten vertraulich. Einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung einer CITES-Bescheinigung zum Download als PDF finden Sie hier. Die Bescheinigung stellt die örtliche Natruschutzbehörde aus (welche das genau ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Das entsprechende Formular ist auch über die Website des BfN zu bekommen. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen der Behörde noch andere Unterlagen und ggf. Fotos oder Transpondernummern eingereicht werden. Was genau erforderlich ist, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Naturschutzbehörde.
Besonders geschützte Tierarten nach Anhang B der EG-Verordnung
Bei Arten aus dieser Kategorie (z. B. exotische Schlangenarten ) ist ein Legalitätsnachweis erforderlich. Dies kann ein Herkunfts- oder Zuchtnachweis sein, wobei eine so genannte "Selbst-Deklaration" ausreicht. Das ist eine explizite Erklärung des Anbieters, das Tier unter Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben erworben zu haben. Dieser Nachweis genügt auch bei Tieren, die nach der FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtline), der Vogelschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind. Der Nachweis muss, wie die CITES-Bescheinigung, der Anzeige als Bild beigefügt werden. Einen Vordruck für einen Zuchtnachweis finden Sie hier. Bei Vögeln reicht ein geschlossener Ring als Zuchtnachweis aus. Dies muss in den Angabefeldern innerhalb der Anzeige angegeben werden.
Anhang B - Besonders geschützte Tierarten - Beispiele
Geschützte Tierart (deutsch) |
Wissenschaftlicher Name |
Gelbbrustara | Ara Ararauna |
Brillenkaiman |
Caiman crocodylus |
Schwarzstreifen Taggecko |
Phelsuma nigristriata |
Köhlerschildkröte |
Chelonoidis carbonaria |
Pythonidae spp. |
|
Hundskopfschlinger |
Corallus caninus |
Morelia viridis |
|
Angola-Python |
Python anchietae |
Tiger-Python (nicht: heller Tigerpython s. Anhang A) |
Python molurus, Python tigris |
Wie kann ich mich vor illegalem Tierhandel schützen?
Wenn Sie sich exotische Tiere, wie z. B. ein Reptil oder einen seltenen Vogel anschaffen wollen, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie selbst auch fachkundig genug sind, um z. B. eine Schlange oder einen Leguan halten zu können. Die Tiere benötigen viel Pflege und eine besondere, artgerechte Haltung. Tipps zur richtigen Haltung von Tieren erhalten Sie im Tierratgeber auf markt.de . Wenn Sie sicherstellen können, dass das Tier bei Ihnen gut aufgehoben ist, informieren Sie sich gründlich über den Händler bzw. Züchter.
- Bei seltenen oder exotischen Tiere muss der Anbieter eine Berechtigung für den Handel bzw. das Angebot unaufgefordert erbringen. Dies kann z. B. durch Einscannen der Berechtigung und Veröffentlichtung in der Kleinanzeige erfolgen.
- Gibt es zum Händler schon Bemerkungen, Kommentare oder auch Empfehlungen auf Kleinanzeigenportalen wie markt.de?
- Schauen Sie sich das Tier vor Ort an. Ist es gesund, unverletzt und aktiv oder wirkt es eher apathisch?
- Wie sieht die Umgebung aus, in der das Tier derzeit lebt? Haben die Tiere vor Ort einen artgerechten Käfig oder ein artgerechtes Terrarium ?
- Sind die Jungtiere bei den Eltern anzutreffen?
- Lassen Sie sich die Bescheinigung vor Ort noch einmal zeigen und prüfen Sie alle Angaben zu Verkäufer und Tier auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Bei Vögeln kann man einen seelischen Zustand der Tiere oft gut anhand des Gefieders erkennen. Ist das Gefieder sauber und dicht, geht es dem Vogel auf den ersten Blick auch gut.
Bei Reptilien und Amphibien ist der Zustand leider nicht so einfach zu erkennen.
Ein Beispiel für ein streng geschütztes Tier ist der Ziegen-Sittich. Beachten Sie beim Kauf von exotischen Tieren unbedingt die CITES-Bescheinigung oder den Legalitätsnachweis. Bei Vögeln ist ein geschlossener Ring als sicherer Zuchtnachweis ausreichend. Schauen Sie in jedem Fall genau hin, denn vielleicht entdecken Sie ja etwas Eigenartiges. Befragen Sie den Händler über die Herkunft des Tieres. Hat er nichts zu verbergen, wird er Ihnen auch ausführliche Informationen geben können. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt bei der Übergabe des Tieres bzw. vor Ort beim Händler, lassen Sie vom Kauf ab. Melden Sie aber in jedem Fall Ihre Bedenken über einen Händler, der bei markt.de Tiere anbietet, bei markt.de selbst. So kann "schwarzen Schafen" im Tierhandel auch der Zugang zum Markt verweigert werden. Bei starkem Verdacht kann auch die Polizei informiert werden.
Eine hundertprozentige Absicherung gegenüber illegalem Tierhandel gibt es wahrscheinlich nicht, aber wenn Sie sich an den oben genannten Tipps und Fragen orientieren, können Sie das Risiko minimieren.
Elfenbeinverbot
Als Beitrag zum Tierschutz sind Produkte aus Elfenbein auf markt.de ausdrücklich nicht erlaubt. Weiterführende Informationen finden Sie im Ratgeber Elfenbein und Kleinanzeigen . Bitte informieren Sie uns über verdächtige Angebote oder Gesuche über service@markt.de oder über das Kontaktformular.
Palisander
Seit dem 02. Januar 2017 sind alle Arten von Palisanderholz (Dalbergia spp.) sowie einige Bubinga-Arten (Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei und Kosso Pterocarpus erinaceus) nach Anhang B geschützt. Dieser Hölzer werden besonders häufig in Musikinstrumenten, z. B. Gitarren, verarbeitet. Der Verkauf von Instrumenten oder Möbel, in denen geschütztes Holz verarbeitet wurde, darf nur noch erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Erwerb des betroffenen Gegenstandes vor dem 02. Januar 2017 erfolgte. Privatverkäufer können dies ganz einfach mit einer Kaufquittung nachweisen, die als Vorerwerbsbescheinigung ausreicht. Wer über keinen Kaufbeleg verfügt sollte sich an die zuständige Behörde wenden, um eine entsprechende Vorerwerbsbescheinigung zu beantragen. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich hier: Internationale Liste zuständiger Behörden.
Bei Produkten, die nach dem 02. Januar 2017 erworben werden, sollte der Kaufbeleg unbedingt aufbewahrt werden. Gewerbliche Anbieter sollten Kunden eine qualifizierte Rechnung aushändigen, auf der Nummer und das Ausstellungsdatum der Einfuhrgenehmigung, das Ursprungsland, die Nummer und das Ausstellungsdatum des CITES-Exportdokumentes vermerkt sind. Dieses Dokument muss auch bei privaten Weiterverkäufen an den neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Bei Privatverkäufen sollte darauf geachtet werden, dass die ursprüngliche Quittung bzw. die von der Behörde ausgestellte Vorwerwerbsbescheinigung ebenfalls beim Kauf mitgegeben wird.
Antiquitätenregelung
Es gibt eine wichtige Ausnahme von der Dokumentenpflicht. Verarbeitete Gegenstände, die vor dem 3. März 1947 hergestellt wurden, benötigen keine Bescheinigung. Allerdings muss ein Verkäufer nachweisen können, dass das Produkt tatsächlich vor 1947 hergestellt worden ist. Eine Bescheinigung darüber stellen Ihnen die zuständigen Behörden aus. Außerdem muss das Produkt tatsächlich verarbeitet worden sein. Ein Stoßzahn eines Elefanten, der nur vom Tier getrennt wurde, gilt daher nicht als verarbeitet. Er muss beispielsweise zu einem Armband weiter verarbeitet worden sein, um unter die Antiquitätenregelung zu fallen.
Einzelfall prüfen
Bitte beachten Sie, dass diese Sicherheitshinweise und Verweise auf Artenlisten und die Rechtslage keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben können. Aufgrund der fast unendlich großen Vielfalt der geschützten Pflanzen- und Tierarten prüfen Sie bitte den Einzelfall über die behördliche Datenbank Wisia des Bundesamtes für Naturschutz und lassen sich ggf. dort beraten oder konsultieren einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet. Verdächtige Anzeigen und Verstöße melden Sie uns bitte.
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Quellen
Information zu CITES: Bundesamt für Naturschutz über die Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
Quellen: www.ifaw.de , www.wwf.de
Bildquellen:
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